FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier findest Du Antworten auf häufig gestellte Fragen

Jeder Lehrgang nach DGUV / FeV dauert 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten, zzgl. der gesetzlichen Pausen nach Arbeitszeitschutzgesetz.
Beginn und Ende der Lehrgänge wird auf Deiner Anmeldebestätigung nochmals ausdrücklich bestätigt.
Bitte sei ca. 15 Minuten vor Lehrgangsbeginn vor Ort.

Grundsätzlich zwei Jahre. Wird innerhalb dieses Zeitraumes erneut geschult, handelt es sich um eine Fortbildung. Nach Ablauf er zwei Jahre ist eine Ausbildung durchzuführen.
Innerhalb des Gültigkeitszeitraumes stellen wir Dir (gegen Kostenersatz) selbstverständlich gerne eine Ersatzbescheinigung aus. Voraussetzung natürlich: Der Lehrgang muss tatsächlich bei EH-SH stattgefunden haben.

Grundsätzlich gilt, dass mit der verbindlichen Buchung und Anmeldung zum Lehrgang ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde (siehe auch AGB). Im Falle von Erkrankung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen sind wir grundsätzlich bemüht, Dir (kurzfristig) einen Alternativtermin anzubieten.

Ja. Selbstverständlich verfügt EH-SH über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Lehrgängen die durch den Arbeitgeber beauftragt, resp. über die BG abgerechnet werden, besteht zusätzlicher Wegeversicherungsschutz.

Nein, alles was für den Lehrgang benötigt wird, stellen wir Dir zur Verfügung. Am Lehrgangstag solltest Du aber bitte bequeme Kleidung und Schuhe tragen, mit den Du auch mal „auf die Knie gehen kannst“. 
Denk bitte auch an eigene Verpflegung; nicht an allen unseren Veranstaltungsorten wird Catering (dass Du ggf. auf eigene Kosten vor Ort erwerben kannst), angeboten.

Ja, bitte bring zum Lehrgang ein Ausweisdokument mit. Die von uns ausgestellten Teilnahmebescheinigungen dienen ja unter anderem zur Vorlage bei den Fahrerlaubnis – und anderen Genehmigungsbehörden.

COVID-19 Information


Wir schulen weiterhin nach dem strengen Hygienekonzept der DGUV.

Dafür halten wir für Euch die vorgeschriebenen, persönlichen Schutzkomponenten bereit; zusätzliche Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mund - / Nasenschutz OP-Masken, sowie Einmalbeatmungs- / Gesichtsmasken für dass Reanimationstraining, sowie deutlich verkleinerte Lehrgangsgruppen.

Dieser zusätzliche Aufwand wird mit derzeit € 12,-- zusätzlich zur Kursgebühr erhoben und ist mit der Kursbuchung zu entrichten.

Für Lehrgangsteilnehmer "betriebliche Ersthelfer" deren Kosten durch die zuständige Berufsgenossenschaft übernommen werden, wird dieser Mehraufand ebenfalls durch die BG übernommen.

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